DIE WISSENSÜBERPRÜFUNG DURCH DAS GESUNDHEITSAMT | Drucken |

Um die Erlaubnis für die Ausübung der Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz, auch "kleiner Heilpraktiker" genannt, zu erlangen, ist eine entsprechende Wissensüberprüfung abzulegen. Diese Überprüfungen finden zweimal jährlich im März und Oktober bei den zuständigen Gesundheitsämtern statt.

Für die Zulassung zur Prüfung fordert der Gesetzgeber

  • ein Mindestalter von 25 Jahren
  • einen Wohnsitz in der BRD, EU-Bürgerschaft oder Aufenthaltsgenehmigung
  • den Nachweis eines erfolgreichen Schulabschlusses (mindestens Hauptschulabschluss)
  • eine gesundheitliche Eignung, nachgewiesen durch ärztliches Attest
  • ein polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
  • einen kurzen Lebenslauf mit Zeugnissen

Diese niedrige Zugangsschwelle und die vergleichsweise kurze primäre Ausbildungszeit dürfen jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass sowohl die amtsärztliche Überprüfung als auch die Berufsausübung hohe Anforderungen an das fachliche Wissen sowie die persönliche Eignung und “Reife” stellen. Da die bei bestandener Prüfung erteilte Erlaubnis den Zugang zu einer sehr verantwortungsvollen Tätigkeit eröffnet, wird durch diese Überprüfung im Wesentlichen sichergestellt, dass Sie diese Fähigkeiten besitzen und sich Ihrer Sorgfaltspflicht bewusst sind.

Auch wenn die Herausforderungen in den letzten Jahren gewachsen sind, haben Teilnehmer, die sich durch fundierten Unterricht und intensives häusliches Studium entsprechend vorbereiten, gute Chancen.